Allgemeine Geschäftsbedingungen – Raumvermietung
§ 1 Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Stornobedingungen der Vermieterin bei regelmäßiger Nutzung: Die Vermieterin kann einen Mietvertrag bis zu 4 Wochen vor Beginn der Mietdauer, aus wichtigem Grund, kostenneutral stornieren. Ein wichtiger Grund ist z.B. ein Schaden am Gebäude oder den Räumlichkeiten insbesondere bei Wasserschäden, Heizungsausfall, oder sonstigen technischen Mängeln, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, jedoch die Raumnutzung nicht zulassen. Ein weitergehender Anspruch auf entgangenen Gewinn, sonstige angefallene Kosten des Mieters und auch seiner Seminarteilnehmer, ist ausgeschlossen.
Bei kurzfristigeren Stornierungen wird die Vermieterin einen Ersatztermin innerhalb der nächsten sechs Wochen anbieten. Auf die Miete für die Nutzung der Räume an diesem Ersatztermin gewährt die Vermieterin dem Mieter 20% Rabatt. Ein weitergehender Anspruch auf entgangenen Gewinn, sonstige angefallene Kosten des Mieters oder seiner Seminarteilnehmer, ist ausgeschlossen.
§ 1.a Zahlungs- und Stornierungsbedingungen bei einer Einmalignutzung
Der vollständige Mietpreis ist innerhalb von 3 Tagen auf folgendes Konto zu überweisen: [Kontoangaben].
Die Raummiete (inkl. Energie-, Verbrauchs- und Nebenkosten) beträgt für die vorgenannte Mietdauer _______ Euro, inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bei Rücktritt vom Mietvertrag hat der Vermieter Anspruch auf folgende Ausfallgebühren:
- Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn wird keine Stornogebühr erhoben und die bereits vom Mieter geleistete Zahlung unverzüglich erstattet.
- Bei Rücktritt bis zu 14 Tage vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr von 25% des vereinbarten Raummietpreises erhoben und die Differenz zu der vom Mieter bereits geleisteten Zahlung unverzüglich erstattet.
- Bei nicht Inanspruchnahme ohne vorherige Absage, oder einer Absage mit einer Frist von weniger als 14 Tagen, erfolgt keine Erstattung des vom Mieter bereits gezahlten Raummietpreises.
§ 2 Haftung, Versicherung und Schadensersatz
Die Vermieterin haftet nicht für Personenschäden sowie Verluste oder Beschädigungen von mitgebrachten Ausstattungs-, Ausstellungsstücken oder Garderobe. Der Mieter haftet als Gesamtschuldner ohne Verschuldungsnachweis für alle Personenschäden sowie Sachschäden am Vermögen der Vermieterin, die durch ihn, sein Personal oder die Teilnehmer an der Veranstaltung während derselben und/oder während des Auf- und Abbaus verursacht werden. Der/die Mieter:in hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen.
Bei Verlust des Schlüssels wird eine Wiederbeschaffungsgebühr von 200 € erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche können zusätzlich erhoben werden.
Jeder der am Seminarhaus Rautendorf parkt, tut dies auf eigene Gefahr. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Gäste darüber informiert sind.
§ 3 Raumnutzung
Es darf in den Räumen nicht geraucht werden. Bei Öffnen von Türen und Fenstern während der Veranstaltung oder in den Pausen ist eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.
Die Räume und das Außengelände sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Nach Veranstaltungsende sind unbedingt: alle Fenster zu schließen, die Beleuchtung auszuschalten, die Heizkörper runter zu drehen, die Eingangstüren abzuschließen, der Schlüssel in den Hausbriefkasten einzuwerfen.
Die Nutzung der Teeküche, inkl. der technischen Geräte ist möglich und in der Miete beinhaltet. Mit den zur Verfügung gestellten Gegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Benutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Bremen, den 26.09.2024
Vermieterin: Kerstin Lange